TSA-interne Regeln

Präambel:

Das Leitungsteam regelt nur strittige Punkte in der Organisation der TSA. Diese Regeln sind dann für die Mitglieder in der TSA verbindlich.


2024-02-16 Ergänzung der Regeln

Bei einem Wunsch für einen dauerhaften Wechsel als Stammmitglied in eine andere Gruppe ist folgendes zu beachten:

Der Trainer entscheidet, ob der Wechsel aus fachlicher Sicht (Repertoire und tänzerische Fähigkeit) möglich ist. Wenn dieses positiv beschieden wird, erfolgt der nächste Schritt. 

Sodann obliegt es der Gruppe zu entscheiden, ob diese Person in die Gruppe passt. Liegt eine Entscheidung fest, ist diese von den Gruppensprechern der TSA-Leitung mitzuteilen. Die letzte Entscheidung ist der TSA-Leitung vorbehalten. 

Nur wenn der Trainer, die Gruppe und die TSA-Leitung positiv entscheiden, kann der Wechsel vollzogen werden.

Nach Erhalt der Zustimmung sollte eine Probezeit von 4-maligem Training abgewartet werden. Nach dieser Probezeit ist die Leitung der TSA zu informieren, um die Neuzuordnung in der Mitgliederdatenbank zu vollziehen.

Von dieser Regelung ist ein sporadisches Mittanzen in einer anderen Gruppe als Gast nicht betroffen.


2024-02-14 Ergänzung der Regeln (Line Dance)

Jede Line Dance – Gruppe wird die Möglichkeit eingeräumt, ein freies Training (ohne Trainerunterstützung) zu veranstalten. Dazu erklärt sich ein Stammmitglied aus der betreffenden Gruppe bereit, die Organisation zu übernehmen. Hierzu erhält sie von der TSA-Leitung einen Transponder/Schlüssel für den Zugang der zugewiesenen Trainingsstätte. 

Das freie Training dient dem Zweck, die Tänze, die vom jeweiligen Trainer der Gruppe gezeigt wurden, gemeinsam zu verfestigen. Deshalb sind im Regelfall auch nur die Stammmitglieder der Gruppe für das freie Training zugelassen. Sollte ein Mitglied der TSA aus einer anderen Gruppe an dem freien Training auch teilnehmen wollen, so ist dies dann möglich, wenn alle der Stammgruppen-Teilnehmer dieses positiv bescheiden und das freie Training ohne Störung und Rücksichtnahme auf den Gast durchgeführt werden kann. 


Ergebnisse Leitungsteamtreffen 2023-03-16 (hier werden Auszüge daraus dargestellt)

Unter Punkt 2 wurden die Regelungen für den Sportbetrieb der TSA besprochen und mit geringen Änderungen vom Leitungsteam beschlossen.

  • In der Tanzsportabteilung wird ab sofort das „Stammgruppen-Prinzip“ eingeführt. 
  • Das bedeutet, dass jeder Tänzer (synonym für m/w/d) einer Gruppe zugeordnet wird. Wenn Tänzer in einer oder mehreren weiteren Gruppen mittanzen wollen, ist dieses prinzipiell möglich. Dort ist das Mitglied dann allerdings Gasttänzer.

Was bedeutet das ?

  • Jedes Mitglied der TSA ist einer festen Tanzgruppe zugeordnet. Dieses kann eine Line Dance- oder Paartanzgruppe sein.
  • Die Mitglieder der TSA können, bei entsprechender Tanzerfahrung (dem Trainer obliegt die Beurteilung, ob ein Tänzer als Gasttänzer in der Gruppe mittanzen kann bzw. darf) und wenn es der Trainingsraum und der Trainingsbetrieb zulässt, optional als Gasttänzer bei anderen Tanzgruppen teilnehmen.
  • Ausgenommen ist bei Line Dance der Anfängerkurs. Hier dürfen keine Gasttänzer mittanzen.

Unter Punkt 4 wurden Regeln für den “Tanztee” festgelegt

  • Der Tanztee wird von Mitgliedern der TSA organisiert. Frei nach dem Motto “von Mitgliedern für Mitglieder”
  • An den/die Organisatoren werden keine Aufwandsentschädigungen bzw. Honorare gezahlt. Dieses ist eine ehrenamtliche Tätigkeit
  • Für den Veranstaltungsraum sorgt die TSA in Absprache mit dem Organisator.
  • An dem Tanztee dürfen alle aktiven Vereinsmitglieder der TSA sowie die Trainer/Übungsleiter teilnehmen.

Unter Punkt 6 wurde für das “Freie Training” folgendes festgelegt

  • Das „Freie Training“ ist ein – von der Stammgruppe – selbst organisiertes Training (wenn der Trainingsraum zur Verfügung gestellt werden kann). Dieses erfolgt als ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung oder Honorarzahlung.

Unter Punkt 7 wurde für die “passiven Mitglieder” der TSA folgendes festgelegt

  • Es ist den passiven Mitgliedern nicht gestattet an Tanztrainings oder geschlossenen Veranstaltungen (z.B. Tanztee) der TSA teilzunehmen, da sie sich vom Sportbetrieb abgemeldet haben.